Gemäss Lärmschutz-Verordnung (LSV) muss der Schallschutz bei Aussenbauteilen, Trennbauteilen und haustechnischen Anlagen den anerkannten Regeln der Baukunde entsprechen. Als solche gelten in jedem Fall die Mindestanforderungen der SIA 181 «Schallschutz im Hochbau» des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins. Bei Doppel- und Reiheneinfamilienhäuser sowie bei neu gebautem Stockwerkeigentum gelten die erhöhten Anforderungen nach SIA 181.
Die Mindestanforderungen gewährleisten einen Schallschutz, der lediglich erhebliche Störungen zu verhindern vermag. Die erhöhten Anforderungen bieten einen Schallschutz, bei dem sich die Mehrheit der Personen in Gebäuden behaglich fühlt.
Die SIA 181 «Schallschutz im Hochbau» des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins beschreibt die schalltechnischen Anforderungen an den Schallschutz und zeigt auf, wie die entsprechenden Schallschutznachweise erbracht werden müssen.
Die TEC2 bietet Ihnen folgende Dienstleistungen an:
Schalltechnische Dimensionierung der Gebäudehülle gegen Aussenlärm (inkl. Schalldämmwerte für Fenster)
Begleitung und Betreuung von Schallschutzfenstereinbauten