Die Erstellung von Energienachweisen (Wärmeschutznachweisen) ist erforderlich, wenn mehr als eine Pinselsanierung geplant ist. Dies heisst, wenn Anlagen im Bereich der Energieerzeugung oder Medienverteilung verändert bzw. ersetzt werden oder wenn mehr als der Anstrich erneuert bzw. Risse im Putz ausgebessert werden.
Diese gesetzlich geforderten Energienachweise gliedern sich im Bereich der Gebäudehülle, welche wir für Sie erstellen können, in den Einzelbauteilnachweis sowie den Systemnachweis. Die Bereiche der Energieerzeugung oder Medienverteilung werden in der Regel durch den Heizung-Lüftung-Klima-(HLK-)Planer erarbeitet, mit unserer Unterstützung konzipiert und in sinnvollen Gesamtlösungen geplant.
Den Einbezug der lokalen behördlichen Vorgaben und die Berücksichtigung möglicher Fördergelder sind für uns selbstverständlich.
Die TEC2 berät Sie oder erstellt für Sie bei Um- und Neubauten:
Projektkontrolle und Ausführungskontrolle im Rahmen der «Privaten Kontrolle» im Fachbereich «Wärmedämmung» für die Kantone AR, GL, SG, SZ, ZH