Das Behaglichkeitsempfinden in einem Raum wird massgeblich von den raumakustischen Gegebenheiten beeinflusst. Diese verändern sich aufgrund der Raumgeometrien, der Oberflächenmaterialisierungen oder den unterschiedlichen Möblierungen und Nutzerbelegungen.
Je nach Nutzungsart der Räume werden unterschiedliche Anforderungen an die Raumakustik gestellt. So sind beispielsweise differenzierte raumakustische Massnahmen notwendig bei Einzelbüros, Callcentern, Schulzimmern, Musikvortrags- oder Musikübungsräumen usw.
Bei einzelnen Nutzungsarten sind vor allem im Bereich von ständigen Arbeitsplätzen gesetzliche Anforderungen an die Raumakustik einzuhalten. Diese sind in den Richtlinien der SUVA, basierend auf den Verordnungen zum Arbeitsgesetz, erläutert.
Basierend auf SIA181:2006 Schallschutz im Hochbau sowie den Anforderungen aus der DIN 18041:2016 Hörsamkeit in Räumen und den Richtlinien der SUVA kann die Raumakustik massgeblich verbessert werden.
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