Die einfachste Nachweisvariante im Bereich der Gebäudehülle ist der Einzelbauteilnachweis. Dieser findet meist Anwendung beim Ersatz einzelner Bauteile (z. B. Fensterersatz, Wärmedämmung einer Kellerdecke oder wenn ein kleiner Anbau realisiert wird).
Mit dem Einzelbauteilnachweis können auch Nachweise über das gesamte Gebäude erstellt werden. Allerdings ist beim Einzelbauteilnachweis für jedes Bauteil eine Mindestanforderung an den U-Wert einzuhalten, was teilweise zu konstruktiven bzw. architektonischen Einschränkungen führen kann.
Weiter kann bei einer nicht umfassenden Sanierung oftmals die Anforderung an den Systemnachweis nicht eingehalten werden, was in der Folge zur Anwendung vom Einzelbauteilnachweis führt.
Die TEC2 berät Sie oder erstellt für Sie bei Um- und Neubauten:
Projektkontrolle und Ausführungskontrolle im Rahmen der «Privaten Kontrolle» im Fachbereich «Wärmedämmung» für die Kantone AR, GL, SG, SZ, ZH