Einzelbauteilnachweis


Die einfachste Nachweisvariante im Bereich der Gebäudehülle ist der Einzelbauteilnachweis. Dieser findet meist Anwendung beim Ersatz einzelner Bauteile (z. B. Fensterersatz, Wärmedämmung einer Kellerdecke oder wenn ein kleiner Anbau realisiert wird).

 

Mit dem Einzelbauteilnachweis können auch Nachweise über das gesamte Gebäude erstellt werden. Allerdings ist beim Einzelbauteilnachweis für jedes Bauteil eine Mindestanforderung an den U-Wert einzuhalten, was teilweise zu konstruktiven bzw. architektonischen Einschränkungen führen kann.

 

Weiter kann bei einer nicht umfassenden Sanierung oftmals die Anforderung an den Systemnachweis nicht eingehalten werden, was in der Folge zur Anwendung vom Einzelbauteilnachweis führt.

 

 

Die TEC2 berät Sie oder erstellt für Sie bei Um- und Neubauten:

  • Festlegung eines sinnvollen Dämmperimeters
  • Vordimensionierung der thermischen Gebäudehülle als Planungsgrundlage
  • Ermittlung von Wärmedämmkennwerten (Wärmebrücke Psi-Wert und Chi-Wert, Wärmedurchgangskoeffizient U-Wert)
  • Einzelbauteilnachweise nach SIA380/1 für die Eingabe bei den Kontrollbehörden
  • Energetische und/oder konstruktive Optimierungen der Gebäudehülle
  • behördliche Nachweise für Kühl- und Tiefkühlräume (Formular EN-6)
  • Nachweise des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Sanierungsbegleitungen
  • Antragstellung für Fördergelder
  • Projektkontrolle und Ausführungskontrolle im Rahmen der «Privaten Kontrolle» im Fachbereich «Wärmedämmung» für die Kantone AR, GL, SG, SZ, ZH

Tec2 AG

Bauphysik und Lärmschutz

Zürichstrasse 9

6004 Luzern

041 541 76 70

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