Lärmsanierung


Lärmsanierungen lärmerzeugende Anlagen

Bei bestehenden ortsfesten lärmerzeugenden Anlagen (z. B. Industrieanlagen, Lüftungen, Heizungen, Kältemaschinen, Parkierungsanlagen, Tankstellen etc.), die wesentlich zur Immissionsgrenzwertüberschreitung beitragen, ordnet die Vollzugsbehörde die notwendigen Lärmsanierungen an. Die lärmerzeugenden Anlagen müssen so weit saniert werden, wie dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist (Vorsorgeprinzip) und die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.

 

 

Für die Sanierung von lärmerzeugenden Anlagen bietet Ihnen als Anlagebetreiber die TEC2 folgende Dienstleistungen an:

  • Erstellung des Sanierungskonzepts
  • Erfassen der relevanten Lärmquellen
  • Bestimmung der einzelnen Betriebszeiten und -abläufe
  • Erstellung des digitalen Geländemodells für Lärmberechnungen (CadnaA)
  • Durchführen der Lärmermittlung
  • Beurteilung der Lärmbelastungen gemäss den Anforderungen von USG und LSV
  • Prüfung möglicher Lärmschutzmassnahmen
  • Aufzeigen verbleibender Lärmkonflikte
  •  Abnahme- und Kontrollmessungen

 

Des Weiteren bietet die TEC2 u. a. auch zu nachfolgenden Lärmarten Lärmsanierungen an:

  • Gastronomiebetriebslärm
  • Sportlärm
  • Alltagslärm
  • etc.

Lärmsanierung Verkehrsanlagen (Strassenlärmsanierungsprojekt)

Ortsfeste lärmerzeugende Anlagen (u. a. National-, Kantons- und Gemeindestrassen), die den Vorschriften des Umweltschutzgesetzes oder den Umweltvorschriften anderer Bundesgesetze nicht genügen, müssen saniert werden.

 

Sanierungspflichtige lärmerzeugende Strassen müssen gemäss Lärmschutz-Verordnung so weit saniert werden, wie dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist und die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.

 

Ein grosser Teil der Bevölkerung ist einem übermässigen Strassenverkehrslärm ausgesetzt, wobei die massgebenden Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden können. Die Strasseneigentümer sind verpflichtet, ihre Strassen lärmtechnisch zu sanieren. 

 

 

Die TEC2 erarbeitet für die Verwaltungsbehörden von Bund, Kanton und Gemeinden die kompletten Lärmsanierungsprojekte und bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Ermittlung und Aufbereitung der vorhandenen Strassenlärm-Emissionen anhand von Verkehrszählungen und Lärmmessungen
  • Erstellung des digitalen Berechnungsmodells (CadnaA)
  • Darstellung der Lärmausbreitung anhand des digitalen Berechnungsmodells
  • Erstellen des Lärmbelastungskatasters
  • Festlegung der zu sanierenden Strassenabschnitte
  • Durchführen der Lärmermittlung für sämtliche massgebend lärmbetroffenen Gebäude und Bauparzellen
  • Prüfung möglicher Lärmschutzmassnahmen und Variantenstudien für Belagsanierungen, Geschwindigkeitsreduktionen und Lärmschutzwände
  • Aufzeigen verbleibender Lärmkonflikte
  • Verfassen des technischen Berichts und der Erleichterungsanträge
  • Vorbereitung der öffentlichen Auflage
  • Planung und Begleitung von Schallschutzmassnahmen (Schallschutzfenstereinbau)
  • Erfolgskontrollen und Abnahmemessungen

Tec2 AG

Bauphysik und Lärmschutz

Zürichstrasse 9

6004 Luzern

041 541 76 70

info@tec2.ch



Seite weiterempfehlen: