Wer ein neues Gebäude in einem lärmbelasteten Gebiet erstellt hat dafür zu sorgen, dass bei lärmempfindlichen Räumen die Grenzwerte gemäss Lärmschutz-Verordnung (LSV) eingehalten werden. Dies muss unter Umständen mit einem Lärmschutznachweis belegt werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden lohnt es sich, den Lärmschutz schon in der Planungsphase zu berücksichtigen.
Die TEC2 erstellt für Sie im Rahmen des Studienauftrags-, Gestaltungsplan- oder Baubewilligungsverfahrens die benötigten Lärmschutznachweise. Dabei prüft die TEC2 für Ihr Bauvorhaben die Einhaltung der lärmrechtlichen Anforderungen und dimensioniert die notwendigen Lärmschutzmassnahmen in einem Lärmschutznachweis u. a. zu folgenden Lärmarten: