Minergienachweis


Minergienachweis und Minergieantrag

Die Minergieanträge beziehungsweise -objekte unterscheiden sich in drei Hauptvarianten: Den Minergie-Basisstandard, welcher weitgehend den gesetzlichen Anforderungen der Kantone entspricht, allerdings zusätzlich mit der systematischen Lufterneuerung ausgerüstet sein muss. Den Minergie-P-Standard, welcher zusätzlich eine um ca. 30 % bessere Gebäudehülle voraussetzt, um den Energiebedarf zu reduzieren oder die Minergie-A-Objekte, welche aufbauend auf den Basisstandard so mit erneuerbarer Energie ausgerüstet sein müssen, dass sie die benötigte Energie selbst produzieren können.

 

Bei allen Minergieanträgen kann der Zusatz Eco vereinbart werden, welcher auch die bauökologischen und gesundheitlichen Aspekte berücksichtigt.

 

Der Minergienachweis basiert im Bereich der thermischen Gebäudehülle auf dem Systemnachweis, wie er bei den gesetzlichen Nachweisen nach MuKEn bzw. SIA 380/1 erstellt wird.

 

Je nach Minergieantrag verändert sich der Grenzwert an die Gebäudehülle. So ist z. B. nach der neuen SIA 380/1:2016 der Grenzwert an die Gebäudehülle bei Minergie-P-Objekten um 30 % strenger als bei Minergie-Basis- und Minergie-A-Objekten.

 

 

Die TEC2 berät Sie oder erstellt für Sie bei Um- und Neubauten:

  • Festlegung eines sinnvollen Dämmperimeters
  • Vordimensionierung der thermischen Gebäudehülle als Planungsgrundlage
  • Ermittlung von Wärmedämmkennwerten (Wärmebrücke Psi-Wert und Chi-Wert, Wärmedurchgangskoeffizient U-Wert)
  • SIA 380/1 Heizwärmebedarf Qh Systemnachweis als Basis für den Minergieantrag
  • Energetische und/oder konstruktive Optimierungen der Gebäudehülle
  • Begleitung und Antragstellung von Minergie-, Minergie-P- und Minergie-A-Nachweisen
  • Nachweise des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Sanierungsbegleitungen
  • Antragstellung für Fördergelder

Tec2 AG

Bauphysik und Lärmschutz

Zürichstrasse 9

6004 Luzern

041 541 76 70

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